AUSGEBUCHT!
Praktikant*innen wurden in der Kita immer schon ausgebildet. Doch im Zuge der gestiegenen Qualitätsanforderungen wird die Bedeutung eines qualifizierten Nachwuchses für die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben immer größer. Damit sind gestiegene Anforderungen an die Kitas verbunden. Die Aufgabe der Qualifizierung der Auszubildenden wird vom Team als eine besondere und manchmal herausfordernde Aufgabe bewusster wahrgenommen. Für einen gelungenen Praxistransfer benötigen Auszubildende in der Praxis erfahrene und kompetente Praxismentor*innen, die sie bei ihren ersten Schritten im Berufsfeld Kindertageseinrichtung begleiten, unterstützen und beraten.
Die Qualifizierung zur/zum Praxismentor*in greift diesen Bedarf auf. Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die Auszubildende verschiedener Ausbildungsstätten in Kindertageseinrichtungen in ihrem beruflichen Werdegang begleiten bzw. in Zukunft ausbilden wollen.
Abschluss: Nach der Qualifizierung im Gesamtumfang von insg. 72 UE erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich) sowie die Teilnahme an der Übungsphase im Umfang von 16 UE in dem Modul 4 „Auszubildende beraten“. Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten in der Regel eine einfache Teilnahmebescheinigung.
Ziel dieser Grund – und Zusatzqualifizierung ist es, Ihnen für diese anspruchsvolle Aufgabe Handlungsorientierung und -sicherheit zu geben, um Auszubildende am Lernort Praxis gut begleiten und in ihrer Entwicklung von Professionalität unterstützen zu können.
Die Inhalte orientieren sich an der „Handreichung für eine berufsbegleitende Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin / zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Die Qualifizierung unterstützt Sie dabei, Ihre Kompetenzen im Bereich der Anleitung, Beratung- und Beurteilung aufzubauen.
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Besuch der Grund- und Zusatzqualifizierung im Gesamtumfang von 72 UE/ 9 Tagen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen (max. 10 % Fehlzeiten sind möglich) sowie die Teilnahme an der Übungsphase im Umfang von 8 UE in dem Modul „Auszubildende beraten“ (mit insg. 16 UE). Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten in der Regel eine einfache Teilnahmebescheinigung.
Modul 01 27. Mai 2026
Modul 02 28. Mai 2026
Modul 03 29. Mai 2026
Modul 04 31. Aug 2026 bis 01. Sep 2026
Modul 05 02. Sep 2026
Modul 06 22. Sep 2026
Modul 07 23. Sep 2026
Modul 08 24. Sep 2026